Donnerstag, 17. November 2011

Vereinfachte Vorschriften für den Versand elektronischer Rechnungen

Dass Unternehmen mit dem Versand elektronicher Rechnungen viel Geld sparen können, dürfte mittlerweile bekannt sein. Immerhin haben wir von yourIT bereits im Februar 2005 eine E-Billing-Komplettlösung bei einem mittelständischen Kunden installiert.

Die Einsparmöglichkeiten gegenüber dem Versand in Papierform auf dem Postweg können Sie schnell nachrechnen unter http://e-billing.de/images/stories/roi/index.html.

Dass trotzdem in den letzten Jahren einige Unternehmen auf die hohen Einsparungen verzichtet haben, lag vor Allem daran, dass die Anforderungen recht hoch, die von der Finanzverwaltung an elektronische Rechnungen beziehungsweise deren Versand gestellt wurden. Nur elektronische Rechnungen, die diesen Vorschriften entsprechend verschickt wurden, berechtigten den Rechnungs-Empfänger zum Abzug der Vorsteuer. So verzichteten viele Betriebe darauf, ihre Ausgangsrechnungen elektronisch an ihre Kunden zu versenden.

Lange wurde über die Abschaffung dieser bürokratischen Hürden diskutiert. Nun ist es endlich amtlich: Elektronische Rechnungen können ohne Signatur verschickt werden. Am 23. September 2011 haben Bundesrat und Bundestag dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.

Zu den insgesamt 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen, die nun im zweiten Anlauf endgültig beschlossen wurden, zählt der Verzicht auf die Verwendung einer elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens (Electronic Data Interchange) für den Versand von elektronischen Rechnungen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Juli 2011.

Der Nationale Normenkontrollrat geht davon aus, dass aufgrund der Erleichterungen künftig rund 30 Milliarden Rechnungen auf elektronischem Wege verschickt und die Unternehmen dadurch um ca. 4 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.
 
Damit können deutsche Unternehmen bereits in diesem Jahr von den Erleichterungen beim elektronischen Versand von Rechnungen profitieren. Laut EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC sind diese Vereinfachungen bis 2013 in der gesamten EU umzusetzen.

Rechnungsversender und Rechnungsempfänger müssen nur folgendes gewährleisten:
1. Echtheit der Herkunft,
2. Unversehrtheit und Lesbarkeit des Rechnungsinhaltes,
3. Vollständige Pflichtangaben auf der Rechnung.

Damit können Sie allein durch den Einsatz von DOCUframe in Ihrem Unternehmen Ihre Rechnungen elektronisch versenden und gleichzeitig archivieren. Außerdem bietet DOCUframe die optimale Basis für eine lückenlose Dokumentation des gesamten Vorgangs. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Wie lange kann es sich Ihr Unternehmen noch leisten, auf die Einsparungsmöglichkeiten des E-Billing zu verzichten? Kontaktieren Sie mich. Ich informiere Sie gerne.